Altersvorsorge in Zukunft
In den nächsten Jahren kommt die Babyboom-Generation ins Rentenalter. Gleichzeitig rücken weniger junge Leute nach. Das stellt die Sicherung der Altersvorsorge vor grosse Herausforderungen.
*Von Bruno Matt (Beitrag Volksblatt vom 24. Oktober 2013)
Was haben David Bowie, Jürgen Zetsche und Eveline Widmer-Schlumpf gemeinsam? Sie sind sogenannte Babyboomer, die zu den geburtenstarken Jahrgängen der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg in Europa gehören. Sie waren immer viele: auf dem Spielplatz, im Hörsaal, auf dem Arbeitsmarkt – und demnächst auch in der Rente. Ihnen steht eine zahlenmässig schwächer besetzte Jugendgeneration gegenüber. Und je älter die Babyboomer werden, desto mehr werden die vielen, die den Wohlstand miterarbeitet haben, zur ökonomischen und sozialen Herausforderung. Auch wenn wahrscheinlich ist, dass die Verlängerung des Arbeitslebens etwa in Form von Teilzeitbeschäftigung zunehmen wird.
Drei-Säulen-Modell für Zukunft geeignet
Statistiker rechnen damit, dass Schweizer Männer im Jahr 2050 eine Lebenserwartung von 87,5 und Frauen von 91,5 Jahren haben werden. Ende 2012 standen 28 Menschen im Rentenalter 100 im erwerbsfähigen Alter gegenüber. Prognosen gehen aber davon aus, dass im Jahr 2030 bereits 40 Menschen im Rentenalter 100 im erwerbsfähigen Alter gegenüberstehen. Dann liegt der Altersquotient bei 40 Prozent. Im Vergleich zur Schweiz und zu anderen europäischen Ländern ist Liechtenstein mit einem relativ niedrigen Al- tersquotienten von 17,8 Prozent im Jahr 2005 vorläufig noch in einer komfortableren Lage. Das Trendszenario der Regierung geht aber für 2050 von 49,8 Rentnern bei 100 Berufsleuten aus. Noch hat Liechtenstein einen zeitlichen Spielraum, der demog ra f ische Wa ndel ist noch nicht so weit fortgeschritten. Liechtenstein hat 1989 von der Schweiz ein beruf liches Vorsorgesystem übernommen. Seit 1954 war das AHV-Gesetz in Kraft. Wie die Schweiz baut Liechtenstein die Alterssicherung über das Drei-Säulen-Modell auf, das sich nach Ansicht verschiedener Internationaler Organisationen für die Zukunft eignet: mit der staatlichen Alterssicherung AHV, der beruflichen Altersvorsorge und der privaten ergänzenden Selbstvorsorge. In einer Gesellschaft im Wandel, geprägt von Individualität, verschiedenen Familienformen, dynamischen Arbeitsmärkten und einer langen Lebensspanne gewinnt die im Kapitaldeckungsverfahren finanzierte Vorsorge an Bedeutung. In Liechtenstein gibt es zurzeit 25 Vorsorgeeinrichtungen, davon 8 Sammelstiftungen, 16 Firmenvorsorgeeinrichtungen und die Pensionsversicherung für das Staatspersonal.
Unabhängiger von Launen der Kapitalmärkte
Die kapitalfinanzierte beruf liche Altersvorsorge gliedert sich in zwei Phasen: In der Beitragsphase leg t die Pensionskasse für jeden Versicherten die eingezahlten Beiträge auf einem virtuellen Sparkonto an. Der Versicherte spart mit Unterstützung des Arbeitgebers für sich selbst. In der Leistungsphase steht ihm das angesparte Vermögen zur Verfügung. In Form einer Rente oder als Alterskapital. Eine Pensionskasse muss daher langfristig planen und vorausschauend handeln. Und sie muss sowohl für die bestehenden als auch für die künftigen Renten die richtigen technischen Grundlagen anwenden. Das System funktioniert nur dann, wenn die Eckpunkte realistisch gesetzt und immer wieder an die veränderte demografische und wirtschaftliche Situation angepasst werden.
Die liechtensteinischen Pensionskassen sind hierbei f lexibler als diejenigen in der Schweiz. Sie können den Rentenumwandlungssatz und den Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben selbst festlegen. Da die Abstimmung der Rentendauer und der Rentenhöhe immer wichtiger wird, hat zum Beispiel die LLB Vorsorgestiftung für Liechtenstein zum einen den technischen Zinssatz ab 2013 auf 3,25 Prozent gesenkt. Dieser Zinssatz drückt die zukünftige Renditeerwartung aus, mit der wir langfristig rechnen. Die Renditen des angelegten Vorsorgekapitals spielen eine Schlüsselrolle. Seit Jahren aber liegen die Kapitalerträge unter den Erwartungen. Je tiefer der Zinssatz also ist, desto unabhängiger sind wir von den Launen des Kapitalmarktes.
Mit dem technischen Zins direkt verbunden ist der Rentenumwandlungssatz. 2013 wandelt die LLB Vorsorgestiftung die Altersguthaben bei Pensionierung mit einem Satz von 7 Prozent in eine Rente um. Ein Umwandlungssatz von 7 Prozent bedeutet, dass auf ein Vorsorgekapital von 100 000 Franken eine lebenslängliche Altersrente von 7000 Franken pro Jahr gezahlt wird. Durch die Anpassung des technischen Zins kommt der Rentenumwandlungssatz jedoch weiter unter Druck. Werden die Menschen älter, muss ihr Vorsorgekapital für die Zahlung der Rente länger ausreichen. Ab 2015 wird der Umwandlungssatz bei der LLB Vorsorgestiftung deshalb bei 6,8 Prozent liegen, womit die Altersrente sinkt.
Versicherte können Kapital freiwillig zuzahlen
Ein versicherungstechnisch korrekter Umwandlungssatz liegt im Interesse aller Versicherten, soll die berufliche Vorsorge langfristig bestehen bleiben. Zugleich motiviert die LLB Vorsorgestiftung jeden, sich über den Stand seiner gesetzlichen, beruflichen und privaten Altersvorsorgeansprüche rechtzeitig zu informieren. Es lohnt sich für jeden Einzelnen, genau hinzuschauen: Wo steht meine Pensionskasse in puncto Zins, Umwandlungssatz, Verwaltungskosten und Rendite der Geldanlagen. Der Vorsorge-Ausweis ist eine erste Informationsquelle. Eventuell sollte man bei der Versicherung auch nachfragen: Was kann ich tun, um meine spätere Rente zu erhöhen? Wer Mitte 40 ist, hat noch Zeit, um eventuelle Lücken in der 2. Säule aufzufüllen oder auch eine private 3. Säule auf- oder auszubauen. Im Idealfall hat jemand mit 64 einen Kapi- talstock aufgebaut, der ihn noch mindestens 20 Jahre vernünftig leben lässt. Bis zu einem gewissen Grad kann der Versicherte dies selbst beeinflussen. Er oder sie kann Einmalzahlungen an die betriebliche Pensionskasse leisten und/oder freiwillig eine höhere Prämie zahlen. Das moderne liechtensteinische Steuergesetz sieht vor, dass einmalige Beiträge und Prämien in vollem Umfang vom zu versteuernden Ein- kommen abgezogen werden können. Zugleich darf sich der Versicherte bis zu drei Jahre vor der Pensionierung bis zur Höhe eines Jahressalärs einkaufen. Nicht möglich sind jedoch Einzahlungen, die dazu führen würden, dass die Altersvorsorge – AHV und Pensionskasse zusammengenommen – höher ausfällt als das Einkommen im Arbeitsleben.
Oberstes Ziel: Sicherheit der Vermögensanlagen
Wie viel der Versicherte später an Rente erhält, häng t also von drei Punkten ab: vom angesparten Kapi- talstock, von der Verzinsung der Bei- träge und der Kapitalmarktentwick- lung. Oberstes Ziel muss die Sicher- heit der Vermögensanlagen sein. Da- zu träg t eine sehr breite Diversifika- tion der Anlagen bei. Ein Grossteil des Kapitals ist dabei in festverzins- lichen Wertpapieren wie zum Bei- spiel Obligationen investiert. Denn A nlagepolitik und R isikostreuung sind bei den meisten Pensionskassen "konservativ", also auf wenig Risiko bedacht. Wie eine Umfrage in der Schweiz ergab, geht den Schweizern bei der 2. Säule Sicherheit über alles. Und obwohl die Medien ab und an "Superrenditen" von Vorsorgewerken in anderen Ländern berichten, ist zu beobachten, dass 90 Prozent der Versicherten der LLB Vorsorgestif tung für Liechtenstein lieber möglichst sicher als möglichst renditeträchtig investieren wollen.
In den kommenden Jahrzehnten wird die Zahl der Menschen sinken, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in Rente, gleichzeitig rückt weniger Nachwuchs nach. Dieser Trend betrifft ganz Europa und somit auch die Nachbarländer Liechtensteins. Alle aber ernten die Früchte des Fortschritts der modernen Medizin. Ein Teil der gesunden Rentner wird sich in Zukunft wahrscheinlich stufenweise zurückziehen. Wie aktuelle Studien im Auftrag des Schweizer Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) belegen, hält sich ein Drittel der Beschäftigten an das Rentenalter 64/65 und scheidet zu diesem Zeitpunkt aus. Ein Drittel macht den Schritt früher. Bereits ein Drittel bleibt jedoch beruf lich weiter aktiv. Beim Thema beruf liche Altersvorsorge geht es also um mehr als um Rentensicherung – es geht auch um einen Kulturwandel.
So stellt eine Studie der Universität St. Gallen sechs Megatrends fest, die für die Vorsorge bedeutsam sind: Individuelle Lebenswürfe würden wichtiger und damit Forderungen nach individuellen Gestaltungsmöglichkeiten in der Altersvorsorge. Da eine Vielfalt an Familienformen die Regel bleibe, sei angebracht, die Altersvorsorge auf den Einzelnen auszurichten. Der Arbeitsmarkt verändere sich rapide, was eine Anpassung der Sozialpartnerschaft in der Altersvorsorge nahelege. Zudem sei eine Flexibilisierung erforderlich, die es erlaube, den Übergang von Berufs- ins Rentnerleben individuell zu gestalten. Hinzu komme die Aufforderung, den Kapital- und Versicherungsmarkt effektiver zu nutzen. Und es sei angezeigt, transparent und einfach zu informieren und neue Kommunikationstechnologien stärker zu nutzen.
* Bruno Matt, eidg. dipl. Pensionskassenleiter, ist Geschäftsführer der LLB Vorsorgestiftung für Liechtenstein und Präsident des Liechten- steinischen Pensionskassenverbandes, den er 2010 mitbegründete. Der Verband hat das Ziel, das Bewusstsein in Liechtenstein für die wichtige Rolle der Pensionskassen für das Sozialsystem zu schärfen.